Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26924
LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11 (https://dejure.org/2012,26924)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2012 - L 1 KR 154/11 (https://dejure.org/2012,26924)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2012 - L 1 KR 154/11 (https://dejure.org/2012,26924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Renten dienen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben, und werden daher durch ein biologisches Ereignis - Alter, Invalidität oder Tod - ausgelöst (BSG, Urteil vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2007 - L 16 KR 107/06; BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 3 AZR 315/02; alle Juris).

    Dieser Versorgungszweck unterscheidet die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa solchen zur Überbrückung von erwarteter Arbeitslosigkeit oder Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes (BSG, Urteil vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95 - Juris; Seywald-Rewitz in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, § 229 Rn. 12).

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 P 1/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von "Altersrenten" einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, ist der beitragsrechtliche Begriff der betrieblichen Altersversorgung unabhängig von der Definition in § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) und weiter als dieser (BSG, Urteil vom 25.05.2011 - B 12 P 1/09 R - Juris, m.w.N.).

    Ein beitragspflichtiger Versorgungsbezug liegt demnach vor, wenn die Leistung in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Versicherten steht, in ihren Voraussetzungen einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist und ihrer Höhe nach von dem Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis abhängt (BSG, Urteil vom 25.05.2011, a.a.O.; Peters in jurisPK-SGB V, 2. Aufl., § 229 Rn. 37).

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Renten dienen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben, und werden daher durch ein biologisches Ereignis - Alter, Invalidität oder Tod - ausgelöst (BSG, Urteil vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2007 - L 16 KR 107/06; BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 3 AZR 315/02; alle Juris).
  • LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01

    Berücksichtigung einer gewährten Firmenrente bei der Beitragsbemessung in der

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Es handelt sich vorliegend auch nicht um eine Branche oder eine Tätigkeit, bei der aus berufsspezifischen Gründen ein früheres Eintreten in den Ruhestand üblich ist (so z.B. in den zugrunde liegenden Fällen bei: LSG Berlin, Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 (Flugbegleiter) und SG Hannover, Urteil vom 20.07.1999 - S 11 KR 114/98 (Seeleute); beide Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06

    Krankenversicherung - Als "Ruhegeld" bezeichnete Abfindung nicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Renten dienen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben, und werden daher durch ein biologisches Ereignis - Alter, Invalidität oder Tod - ausgelöst (BSG, Urteil vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2007 - L 16 KR 107/06; BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 3 AZR 315/02; alle Juris).
  • LSG Sachsen, 04.02.2009 - L 1 KR 132/07

    Heranziehung des von einem Arbeitgeber gezahlten Überbrückungsgeldes zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Es trifft zwar zu, dass es der Annahme eines Alterssicherungszwecks entgegensteht, wenn eine Leistung davon abhängig gemacht wird, dass sich der ehemalige Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stellt, denn dann wird sie gerade nicht für Zeiten nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, sondern lediglich zur Überbrückung von Zeiten der Arbeitslosigkeit gezahlt (LSG Sachsen, Urteil vom 04.02.2009 - L 1 KR 132/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10; beide Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10

    Beitragsbemessung für ein freiwilliges Mitglied der Kranken- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Es trifft zwar zu, dass es der Annahme eines Alterssicherungszwecks entgegensteht, wenn eine Leistung davon abhängig gemacht wird, dass sich der ehemalige Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stellt, denn dann wird sie gerade nicht für Zeiten nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, sondern lediglich zur Überbrückung von Zeiten der Arbeitslosigkeit gezahlt (LSG Sachsen, Urteil vom 04.02.2009 - L 1 KR 132/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10; beide Juris).
  • SG Hannover, 20.07.1999 - S 11 KR 114/98
    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Es handelt sich vorliegend auch nicht um eine Branche oder eine Tätigkeit, bei der aus berufsspezifischen Gründen ein früheres Eintreten in den Ruhestand üblich ist (so z.B. in den zugrunde liegenden Fällen bei: LSG Berlin, Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 (Flugbegleiter) und SG Hannover, Urteil vom 20.07.1999 - S 11 KR 114/98 (Seeleute); beide Juris).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellen die in der Konzernbetriebsvereinbarung der C. AG zur Regelung personeller Maßnahmen vom 12.5.2003 (K 4/2003) für die Zeit ab Vollendung des 55. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellten monatlichen Übergangsbezüge keine Einnahmen dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" werden; sie verfolgen keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahmen nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .

    Zwar führt die Beklagte zu 1. hierzu mit Recht (vgl § 226 Abs. 1 S 1 Nr. 3 SGB V, § 232a Abs. 1, 3 SGB V) aus, dass es der Qualifizierung einer Leistung als Versorgungsbezug nicht von vornherein entgegensteht, wenn diese nicht an ein endgültiges Ausscheiden aus dem Berufsleben anknüpft; insoweit widerspricht es der Annahme eines Alterssicherungszwecks nicht ohne Weiteres, wenn eine Arbeitgeberzuwendung davon abhängig gemacht wird, dass sich der ehemalige Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stellt (aA LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris RdNr 34; LSG Baden-Württemberg Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 - Juris RdNr 49 und - L 4 KR 5115/10 - Juris RdNr 48; Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris RdNr 22).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellt das in der einschlägigen Konzernbetriebsvereinbarung für die Zeit ab Vollendung des 50. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellte Überbrückungsgeld keine Einnahme dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" wird; es verfolgt keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahme nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage einer befristeten Übergangsleistung ab dem 55. Lebensjahr: Hessisches LSG Urteil vom 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - keine Beitragspflicht eines

    Das Mindestalter und die Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit hätten erkennbar vor allem dem Interesse der Beschäftigungsfirma gedient, sich im Rahmen eines betrieblich veranlassten Personalabbaus zur Wahrung oder Herstellung einer ausgewogenen Altersstruktur von älteren Mitarbeitern trennen zu können, während jüngere Arbeitnehmer mit kürzerer Betriebszugehörigkeit zumeist leichter kündbar seien (Hinweis auf Landessozialgericht - LSG Hamburg 30.8.2012 L 1 KR 154/11).

    Einen solchen Versorgungszweck hat das Überbrückungsgeld nicht (ebenso Landessozialgericht - LSG Hamburg 30.8.2012 L 1 KR 154/11, juris; LSG Hessen 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 juris Rn 21; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen 22.2.2007 L 16 KR 107/06, juris; aA ohne Begründung Peters in jurisPK - SGB V, 2. Aufl. § 229 Rn 48).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 4 KR 349/15
    Maßgeblich ist deshalb für die Abgrenzung und die Einordnung als Überbrückungsleistung, dass diese auf das Arbeitslosigkeitsrisiko "zugeschnitten" ist, dh für den Verlust eines Arbeitsplatzes "übergangsweise" bis zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bis zum Eintritt in den Ruhestand gezahlt wird, und deshalb befristet ist (siehe nochmals: BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/14 R -, SozR 4-2500 § 229 Nr. 19; ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg, Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG, Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht